Ratgeber·10 Min. Lesezeit

Krankenhausentlassung vorbereiten: Arztbrief, Medikamente und Nachsorge

Die Entlassung aus dem Krankenhaus ist ein wichtiger Schritt zurück in den Alltag – und oft mit vielen Fragen verbunden. Welche Unterlagen bekomme ich mit? Wie geht es mit den Medikamenten weiter? Wer kümmert sich um die Nachsorge? Dieser Ratgeber erklärt das Entlassmanagement in Deutschland, gibt praktische Tipps und bietet eine Checkliste, damit Sie gut vorbereitet nach Hause gehen.

Von M Irfan
Patient bereitet Krankenhausentlassung mit Unterlagen vor

Was bedeutet Entlassmanagement?

Seit 2017 sind Krankenhäuser in Deutschland gesetzlich verpflichtet, ein strukturiertes Entlassmanagement anzubieten. Das bedeutet: Bevor Sie das Krankenhaus verlassen, muss sichergestellt sein, dass Ihre Weiterversorgung organisiert ist. Dazu gehören die Übermittlung aller wichtigen medizinischen Informationen an Ihren Hausarzt, die Klärung der Medikamentenversorgung und bei Bedarf die Organisation von Pflegeleistungen oder Rehabilitationsmaßnahmen.

Das Entlassmanagement ist im Sozialgesetzbuch V (§ 39 Abs. 1a SGB V) verankert und soll verhindern, dass Patienten nach der Entlassung in ein Versorgungsloch fallen. In der Praxis bedeutet das, dass Ihnen bereits vor dem Entlassungstag ein Ansprechpartner im Krankenhaus zur Verfügung steht, der die nächsten Schritte mit Ihnen bespricht. Scheuen Sie sich nicht, aktiv nachzufragen.

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Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine ärztliche Beratung.

Der Entlassbrief: Ihr wichtigstes Dokument

Der Entlassbrief, auch Arztbrief oder Entlassungsbericht genannt, ist das zentrale Dokument bei der Krankenhausentlassung. Er fasst zusammen, warum Sie im Krankenhaus waren, welche Diagnosen gestellt wurden, welche Behandlungen durchgeführt wurden und welche Empfehlungen für die Weiterbehandlung bestehen. Dieser Brief wird in der Regel an Ihren Hausarzt oder weiterbehandelnden Facharzt gesendet.

Bitten Sie vor der Entlassung unbedingt um eine Kopie des vorläufigen Entlassbriefs. Der ausführliche Entlassbrief wird oft erst einige Tage oder Wochen später fertiggestellt und per Post an Ihren Arzt geschickt. Mit dem vorläufigen Brief kann Ihr Hausarzt jedoch bereits die Nachsorge einleiten und notwendige Rezepte ausstellen. Bewahren Sie dieses Dokument sorgfältig auf.

Was im Entlassbrief stehen sollte

  • 1Aufnahme- und Entlassungsdatum sowie Grund der stationären Aufnahme.
  • 2Durchgeführte Untersuchungen und deren Ergebnisse.
  • 3Diagnosen mit ICD-Codes und Erläuterungen im Klartext.
  • 4Operationsberichte, falls ein Eingriff stattfand.
  • 5Aktueller Medikationsplan mit Dosierungen und Einnahmehinweisen.
  • 6Empfehlungen zur Nachsorge, Rehabilitation oder Physiotherapie.
  • 7Kontaktdaten der behandelnden Ärzte im Krankenhaus.

Medikamente bei der Entlassung: Was Sie wissen müssen

Im Rahmen des Entlassmanagements dürfen Krankenhausärzte Ihnen Rezepte für Medikamente ausstellen, die Sie nach der Entlassung sofort benötigen. Diese sogenannte Entlassverordnung gilt in der Regel für bis zu sieben Tage und überbrückt die Zeit, bis Sie einen Termin bei Ihrem Hausarzt bekommen. Wichtig ist, dass Sie die Rezepte noch am Tag der Entlassung oder spätestens am nächsten Werktag einlösen.

Vergleichen Sie den neuen Medikationsplan aus dem Krankenhaus sorgfältig mit Ihren bisherigen Medikamenten. Es kann sein, dass Präparate gewechselt, Dosierungen angepasst oder neue Medikamente hinzugefügt wurden. Klären Sie offene Fragen am besten noch vor der Entlassung mit dem behandelnden Arzt. Falls Sie unsicher sind, fragen Sie zusätzlich in Ihrer Apotheke nach.

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Wichtiger Hinweis: Tipp: Lassen Sie sich den aktuellen Medikationsplan ausdrucken und nehmen Sie ihn zu jedem folgenden Arztbesuch mit.

Nachsorge organisieren: Wer kümmert sich nach dem Krankenhaus?

Die Nachsorge beginnt idealerweise schon während des Krankenhausaufenthalts. Der Sozialdienst des Krankenhauses hilft Ihnen bei der Organisation von Rehabilitationsmaßnahmen, häuslicher Pflege oder Hilfsmitteln. Melden Sie Ihren Bedarf frühzeitig an, damit die Anträge rechtzeitig gestellt werden können. Für die medizinische Nachsorge ist in den meisten Fällen Ihr Hausarzt die erste Anlaufstelle.

Vereinbaren Sie so bald wie möglich nach der Entlassung einen Termin bei Ihrem Hausarzt, idealerweise innerhalb der ersten Woche. Bei diesem Termin können der Entlassbrief besprochen, Rezepte verlängert und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt werden. Falls Ihr Hausarzt keinen kurzfristigen Termin hat, weisen Sie auf die Krankenhausentlassung hin – viele Praxen priorisieren solche Fälle.

Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung

Nach bestimmten Eingriffen oder schweren Erkrankungen kann eine Rehabilitation sinnvoll sein. Die sogenannte Anschlussheilbehandlung (AHB) sollte innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung beginnen und wird vom Krankenhaus direkt bei der Krankenkasse oder Rentenversicherung beantragt. Fragen Sie den Sozialdienst im Krankenhaus nach den Möglichkeiten und klären Sie, ob eine stationäre oder ambulante Rehabilitation für Ihre Situation besser geeignet ist.

Checkliste für die Krankenhausentlassung

Mit dieser Checkliste können Sie sicherstellen, dass Sie bei der Entlassung an alles Wichtige gedacht haben. Drucken Sie die Liste aus oder speichern Sie sie auf Ihrem Smartphone, damit Sie sie am Entlassungstag griffbereit haben.

  • 1Vorläufigen Entlassbrief als Kopie mitnehmen.
  • 2Aktuellen Medikationsplan einfordern und prüfen.
  • 3Entlassrezepte für Medikamente erhalten und zeitnah einlösen.
  • 4Termin beim Hausarzt innerhalb der ersten Woche vereinbaren.
  • 5Offene Fragen zu Diagnosen und Behandlung klären.
  • 6Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung klären: Gültigkeit und Verlängerung.
  • 7Hilfsmittel organisieren, falls nötig (Rollstuhl, Gehstützen, Verbandsmaterial).
  • 8Transport nach Hause organisieren – bei eingeschränkter Mobilität ggf. Krankentransport.
  • 9Kontaktdaten des Krankenhauses für Rückfragen notieren.
  • 10Reha-Antrag prüfen, falls eine Anschlussheilbehandlung geplant ist.

Häufige Probleme bei der Krankenhausentlassung

Trotz gesetzlicher Vorgaben läuft die Entlassung nicht immer reibungslos. Häufige Probleme sind fehlende oder unvollständige Entlassbriefe, Medikamentenverwechslungen, unklare Zuständigkeiten für die Nachsorge und lange Wartezeiten auf Reha-Plätze. Wenn Sie auf solche Schwierigkeiten stoßen, wenden Sie sich an den Sozialdienst des Krankenhauses, Ihre Krankenkasse oder die Unabhängige Patientenberatung.

Besonders ältere Patienten oder Menschen mit eingeschränkter Mobilität benötigen nach der Entlassung häufig zusätzliche Unterstützung im Alltag. Klären Sie frühzeitig, ob eine ambulante Pflege, eine Kurzzeitpflege oder haushaltsnahe Hilfe nötig ist. Die Pflegeberatung Ihrer Krankenkasse kann hier wertvolle Orientierung bieten und bei der Antragstellung helfen.

Rechte als Patient bei der Entlassung

Sie haben das Recht, über Ihren Entlassungstermin rechtzeitig informiert zu werden und ein strukturiertes Entlassmanagement zu erhalten. Das Krankenhaus darf Sie nicht entlassen, ohne sicherzustellen, dass Ihre Weiterversorgung geregelt ist. Sie haben außerdem das Recht, Fragen zu stellen, Ihre Unterlagen einzusehen und bei Bedarf einen späteren Entlassungstermin zu besprechen.

Krankenhausentlassung: Zusammenfassung

Eine gute Vorbereitung auf die Krankenhausentlassung erleichtert den Übergang in den Alltag erheblich. Sichern Sie sich den Entlassbrief, prüfen Sie Ihren Medikationsplan, organisieren Sie die Nachsorge und nutzen Sie die Angebote des Sozialdienstes. Mit einer klaren Checkliste und frühzeitiger Planung behalten Sie den Überblick und können sich auf Ihre Genesung konzentrieren.

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Wichtiger Hinweis: Auf MedZent finden Sie Krankenhäuser und Ärzte in Ihrer Nähe, die Sie bei der Nachsorge unterstützen.

Redaktionell gepr\u00fcft

MedZent Redaktion

Redaktionelle Pr\u00fcfung und inhaltliche Qualit\u00e4tssicherung

Zuletzt aktualisiert

21. Juni 2026

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine \u00e4rztliche Beratung. Bei gesundheitlichen Fragen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte an Ihre \u00c4rztin oder Ihren Arzt.

Quellen und Referenzen

  1. Entlassmanagement – Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
  2. Patientenrechte – Bundesministerium für Gesundheit
  3. Krankenhausentlassung – AOK
  4. Unabhängige Patientenberatung Deutschland
  5. Sozialgesetzbuch V – § 39 Krankenhausbehandlung

Alle Quellen wurden bei der Erstellung und Aktualisierung dieses Artikels herangezogen.

Häufige Fragen

?Was ist Entlassmanagement im Krankenhaus?

Entlassmanagement ist ein gesetzlich vorgeschriebener Prozess, der sicherstellt, dass Ihre Weiterversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt organisiert ist – von Medikamenten über Nachsorge bis hin zu Hilfsmitteln.

?Bekomme ich bei der Entlassung einen Arztbrief?

Ja, Sie erhalten in der Regel einen vorläufigen Entlassbrief am Entlassungstag. Der ausführliche Entlassbrief wird später an Ihren Hausarzt gesendet. Bitten Sie um eine Kopie für Ihre Unterlagen.

?Wie lange gilt ein Entlassrezept?

Entlassrezepte sind in der Regel für bis zu sieben Tage gültig und müssen zeitnah, möglichst noch am Entlassungstag oder am nächsten Werktag, in der Apotheke eingelöst werden.

?Wer organisiert die Nachsorge nach dem Krankenhaus?

Die Nachsorge wird im Rahmen des Entlassmanagements vom Krankenhaus eingeleitet. Der Sozialdienst unterstützt bei Reha, Pflege und Hilfsmitteln. Ihr Hausarzt übernimmt die ambulante Weiterbehandlung.

?Was mache ich, wenn ich Probleme nach der Entlassung habe?

Wenden Sie sich an Ihren Hausarzt, die Notaufnahme bei akuten Beschwerden, den Sozialdienst des Krankenhauses oder die Unabhängige Patientenberatung Deutschland.

?Kann ich den Entlassungstermin mitbestimmen?

Sie können Ihre Wünsche und Bedenken äußern. Das Krankenhaus wird den Termin in Absprache mit Ihnen festlegen, wobei medizinische Notwendigkeiten Vorrang haben.

?Was ist eine Anschlussheilbehandlung?

Eine Anschlussheilbehandlung (AHB) ist eine Rehabilitationsmaßnahme, die direkt nach dem Krankenhausaufenthalt beginnt. Sie wird vom Krankenhaus beantragt und soll die Genesung fördern.